Parkordnung
Liebe Gäste,
wir begrüßen Sie sehr herzlich im Eifelpark Gondorf. Wir wünschen Ihnen in unserem Wild- und Freizeitpark erholsame und schöne Stunden. Damit dies für alle Gäste möglich ist, bitten wir Sie neben der allgemeinen Rücksichtnahme auch die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien, deren Verbindlichkeit Sie mit dem Betreten des Eifelparks anerkennen, zu beachten und zu befolgen:
1. Eintritt
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Eifelpark-Besucher diese Parkordnung an. Der Park darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Die Eintrittskarte ist bis zum Verlassen des Parks aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die entwertete Eintrittskarte ist nur am Ausstellungstag gültig. Bei Verlassen des Parks erlischt die Gültigkeit. Sollten Sie den Park nur kurz verlassen wollen, wenden Sie sich an einen Eifelpark-Mitarbeiter in der Nähe des Ausgangs (Kasse oder Verkaufsstand), der Sie dazu berechtigt, den Park wieder zu betreten. Personen, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen, kann der Eintritt verwehrt werden bzw. können des Parks verwiesen werden. Sollten technische, organisatorische, betriebs- oder witterungsbedingte Gegebenheiten, welche der Eifelpark nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, eine vorzeitige Schließung des Eifelparks oder einzelner Attraktionen erfordern, so besteht kein Recht auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des Eintrittspreises.
2. Parken
Auf unseren Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Stellen Sie Ihr Auto bitte auf den dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Ihr Auto andere stark behindert, müssen wir das Fahrzeug auf Ihre Kosten und Ihr Risiko abschleppen lassen. Für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen, übernimmt der Eifelpark keine Haftung. Der Parkplatz darf außerhalb der Öffnungszeiten nicht benutzt werden.
Die zum Parken vorgesehenen Flächen werden nicht überwacht. Achten Sie beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass Türen, Kofferraum und Fenster geschlossen sind. Lassen Sie keine Wertgegenstände sichtbar im Auto liegen. Ebenso dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.
3. Sicherheitsbestimmungen
- Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.
- Hunde sind im gesamten Park an der Leine zu führen.
- Zu Ihrer eigenen Sicherheit darf das Gelände nur auf den ausgewiesenen Wegen begangen werden. Absperrungen und Barrieren dürfen nicht überschritten werden.
- Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind zu beachten. Verboten sind insbesondere das Entfachen von Feuer und das Rauchen in allen Gebäuden.
- Das Tragen oder Nutzen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen aller Art ist verboten.
- Das Mitbringen von alkoholischen Getränken in den Eifelpark ist strengstens untersagt!
- Der lautstarke Betrieb von Mp3-Playern oder anderen Recordern ist untersagt.
- Motorisierte oder nicht motorisierte Fortbewegungsmittel wie Rollschuhe, Fahrräder, Tretroller, E-Roller etc. dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit in den Eifelpark genommen werden, außer wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nachweisbar erforderlich sind und dies für andere Gäste ersichtlich ist. Die Genehmigung zur Nutzung der Fortbewegungsmittel ist im Voraus schriftlich einzuholen.
4. Füttern der Tiere
Es finden täglich öffentliche Fütterungen der Tiere statt. Das Füttern der Tiere mit mitgebrachtem oder in den Gastronomieeinrichtungen gekauftem Essen ist im Interesse der Tiergesundheit verboten. Dort, wo das Füttern der Tiere für die Besucher erlaubt ist, finden Sie entsprechende Tierfutterautomaten an den Gehegen. Beachten Sie, dass die Tiere Wildtiere sind und ggf. beißen oder sich in einer anderen Form wehren, wenn sie sich bedrängt fühlen. Achten Sie auf die Beschilderung an den Gehegen. Jegliche Kontaktaufnahme zu den Tieren erfolgt auf eigene Gefahr.
5. Benutzung von Einrichtungen und Attraktionen
Beachten Sie bitte die Benutzerordnung und die Anweisungen des Personals. Bei Zuwiderhandlungen können Sie von der Nutzung der Attraktionen oder Einrichtungen ausgeschlossen werden (ohne Anspruch auf Ersatz). Sie haften für mutwillige Beschädigungen der Anlagen. Die Benutzung von Spielgeräten und Spielplätzen etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Ausfall oder Stillstand einer Attraktion erfolgt keine Rückvergütung des Eintrittspreises.
Im Park ist jederzeit korrekte und angemessene Kleidung zu tragen. Dies umfasst auch Oberbekleidung und Schuhe und gilt für Besucher jeden Alters.
6. Aufsichtspflicht
Wir fordern Eltern und Begleitpersonen auf, ihrer Aufsichtspflicht sorgfältig nachzukommen. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Park nicht ohne Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson besuchen. Bei Kindern ab 12 Jahren empfehlen wir dringend eine solche Begleitung. Die Begleitpersonen tragen die Verantwortung für etwaige Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstanden sind. Kinder über 12 Jahre, die den Park ohne Begleitperson besuchen, müssen eine schriftliche Zustimmung inklusive Kontaktdaten der Aufsichtsperson an der Kasse vorzeigen.
Bitte drucken Sie das folgende PDF aus und bringen es ausgefüllt mit. Wenn Sie keinen Drucker haben, erhalten Sie einen Vordruck auch vor Ort Sie in der Verwaltung.
7. Haftungsbeschränkung
Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind, insbesondere haften wir nicht für mitgebrachte Gegenstände. Dies gilt auch für den evtl. Einbruch in die vorhandenen Schließfächer. Unser Fundbüro befindet sich in der Verwaltung am Haupteingang.
8. Schadensmeldung
Falls es zu einem Schaden kommt, so muss dieser beim Verlassen des Parks im Büro am Haupteingang gemeldet werden, da Ersatzanspruch ansonsten ausgeschlossen ist.
9. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen …
… sowie Durchführung von Befragungen sind auf dem Parkgelände und auf dem Parkplatz nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet.
10. Film- und Fotoaufnahmen / Videoaufnahmen
Es werden für Werbezwecke immer wieder Film- und Fotoaufnahmen im Eifelpark durchgeführt. Unser Foto- und Videoteam trägt offizielle Eifelpark-Kleidung und ist dadurch eindeutig zu erkennen. Falls Sie nicht möchten, dass Fotos oder Videos, auf denen Sie zu sehen sind, für die Eifelpark Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden, meiden Sie bitte die entsprechenden Bereiche und sprechen Sie das Foto-/Videoteam darauf an. Ansonsten gehen wir davon aus, dass eine Verwendung honorarfrei gestattet wird.
11. Verfügbarkeit von Fahrtattraktionen
Bitte beachten Sie, dass es in unserem Freizeitpark gelegentlich und unvorhersehbar zu temporären Schließungen von Fahrgeschäften kommen kann. Die Sicherheit unserer Besucher steht für uns an erster Stelle. Technische Defekte können trotz vorschriftsmäßiger Wartung dennoch unvorhersehbar auftreten und eventuell nicht vorhandene Ersatzteile einer gewissen Lieferzeit unterliegen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Der Eifelpark wird videoüberwacht. Dies dient der Sicherheit der Besucher und Mitarbeiter sowie dem Schutz der Anlagen, Attraktionen und Einrichtungen.
Wir danken Ihnen für die Beachtung dieser Richtlinien und wünschen Ihnen einen schönen Tag im Eifelpark Gondorf!